Prime Rewards

Glückliche Mitarbeiter*innen – steuerfrei Sachbezüge bis 50 €

Welche Möglichkeiten bestehen für Arbeitgeber in Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zum steuerfreien Sachbezug?

Was ist eigentlich ein Sachbezug?

Der Begriff als solches kommt aus dem Arbeits- & Steuerrecht. Der Arbeitgeber stellt mit einem Sachbezug dem Arbeitnehmer eine nicht direkt geldliche Leistung zur Verfügung – einen geldwerten Vorteil, der steuerlich gänzlich anders bewertet wird als eine reine Geld- und Lohnzahlung, wie z. B. das Gehalt.

Bei einem Sachbezug wird unterschieden zwischen pauschalversteuerten Sachbezügen oder steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen. So fällt z. B. ein Sachbezug bis zu einer Grenze von € 50,00 (inkl. MwSt.) pro Monat unter die steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge, im Gegensatz zu z. B. einem Dienstwagen.

Der Sachbezug von € 50,00 pro Monat inkl. MwSt. ist laut § 8, Abs.2, Satz 11 Einkommensteuergesetz (EstG) steuer- und sozialabgabenfrei und damit in Bezug auf Lohnnebenkosten gänzlich kostenneutral.

Prime Rewards für Ihr Unternehmen

Prime Rewards ist ein Online Portal, über das Mitarbeiter von Unternehmen steuerfreie Sachbezüge von bis zu 50,00 € pro Monat einlösen können. Der Mitarbeiter erhält von seinem Unternehmen einen digitalen Code, den er in dem Prime Rewards Portal einlösen kann. 

Im Prime Rewards Portal werden den Mitarbeitern über 60 unterschiedliche Gutscheinkarten namhafter Online Shop Anbieter aus den Kategorien Mode, Einrichtung, Beauty, Lifestyle und Genuss angeboten. Der Sachbezug von bis zu 50,00 € kann in der Regel in Gutscheingrößen von 5,00 – 50,00 € gestückelt werden, so dass der Mitarbeiter ein breites Warensortiment nutzen kann. 

Die Nutzung des Prime Rewards Portals ist kinderleicht. Nachdem ein Unternehmen für seine Mitarbeiter die Gutscheincodes bestellt hat, erhält das Unternehmen digitalen Codes, die dann an die Mitarbeiter übergeben werden. Nach Erhalt des Gutscheincodes kann der Mitarbeiter umgehend seinen Gutscheinwert im Prime Rewards Portals einlösen. 

Welche Änderungen gelten seit dem 01.01.2022?

Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz für 2020 verabschiedet, zugestimmt wurde diesem Gesetz am 18.12.2020 durch den Bundesrat.  Damit wurde entschieden, dass die steuerfreien Sachbezugsgrenze ab dem 01.01.2022 von € 44,00 auf € 50,00 erhöht wird. 

Zusätzlich wurden weitere Voraussetzungen für die Anwendung von Sachbezügen hinzugefügt. Der Sachbezug darf nicht auf den Anspruch des ohnehin geschuldeten Lohns angerechnet und der Lohn darf nicht zugunsten des Sachbezugs vermindert werden. Außerdem darf der Sachbezug nicht als Ersatz für eine bereits getroffene Lohn- oder

Gehaltserhöhung angewendet werden und der Lohn darf bei Wegfall der Sachbezugsleistung nicht um diesen Wert erhöht werden. Neben typischen Sachbezügen, wie ein Dienstwagen oder Tankgutscheinen wird die betriebliche Krankenversicherung ebenfalls als Sachbezug eingestuft.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist damit ab dem 01.01.2022 bis zu € 50,00 monatlich für Arbeitnehmern und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Gegensatz zu anderen Zusatzleistungen bietet die bKV sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmern erhebliche Mehrwerte.

(Quelle: Auszug: Deutscher bKW Service)

Prime Rewards Angebotspartner für steuerfreie Sachbezüge

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